Die Aktivierung des 10-Jahres-Garantie können an der Valcucine Händler angefordert werden, beim Kauf Definition einfach Ihre persönlichen Daten zu hinterlassen. Für weitere Informationen über die 10 Jahre Herstellergarantie-Aktivierung steht Ihnen der Customer Care Valcucine zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an customercare@valcucine.it
Allgemeine Garantiebedingungen für den Endverbraucher
Die Garantie für die Produkte von Valcucine trägt Valcucine S.p.A., Geschäftssitz in Via Savio Nr.11, 33170 Pordenone, Italien, Handelsregister Pordenone, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 00407160936 (im Folgenden „Valcucine“ genannt). Dies gilt nicht für die Verpflichtungen, die vom Gesetzgeber dem Händler übertragen wurden.
1) Dauer
1.1 Die Garantie gilt für eine Dauer von 10 (zehn) Jahren und beginnt mit dem Kauf-/ Lieferdatum der Produkte durch den Erstkäufer. Dieses Datum muss durch den Kaufbeleg oder Kassenbon belegt werden.
1.2 Um diese Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Endverbraucher die Kundenkarte aufheben und im Garantiefall vorweisen. Die Kundenkarte liegt dem Produkt bei Lieferung bei und enthält alle Daten zur Identifikation des Kaufs.
1.3 Im Falle des Kaufs eines im Showroom des Händlers ausgestellten Produktes oder eines bereits vorab durch den Händler gekauften Produktes (Produkte auf Lager) beginnt die Garantielaufzeit mit der Lieferung der Produkte durch Valcucine an den Händler.
1.4 Wenn die Garantieanfrage mit beigefügtem Kaufbeleg oder Kassenbon nach Ablauf von 2 (zwei) Jahren gestellt wird - gerechnet ab Kauf-/ Lieferdatum der Produkte durch den Erstkäufer - kann der Händler dem Endverbraucher die Kosten für die Arbeitsstunden der Reparatur-/ Austauscharbeiten des defekten Teiles sowie die Transportkosten vom Lager des Händlers zur Wohnung des Endverbrauchers in Rechnung stellen.
2) Nutzung der Produkte
Garantieleistungen werden aufgrund der baulichen Eigenschaften der Produkte nur im Falle ihrer Nutzung im häuslichen Bereich erbracht. Die Garantie gilt folglich nicht, wenn die Produkte gewerbsmäßig und/oder industriell genutzt werden.
3) Einschränkung der Garantie
3.1 Die Garantie gilt nicht für Elektrogeräte, Spülbecken, Armaturen, Beleuchtungssysteme sowie jede Art von Zubehör, das nicht von Valcucine hergestellt wurde.
Der Endverbraucher muss sich im Falle eines Defektes an diesen Geräten und Elementen oder im Falle von Schäden, die durch diese entstanden sind, direkt an den Hersteller wenden. Es gelten die Garantiebedingungen, die der Hersteller für diese Produkte vorgesehen hat.
3.2 Außerdem sind folgende Fälle von der Garantie ausgeschlossen:
- Normale Abnutzung der Komponenten,
- Schäden, die durch Nichtbeachtung der Angaben zu Pflege und Wartung entstanden sind oder durch Nichtbefolgung der Regeln in der Gebrauchsanweisung,
- Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte entstanden sind,
- Schläge und Stöße,
- Farbunterschiede zwischen dem während des Kaufvorgangs präsentierten Muster und dem gelieferten Produkt,
- Farbunterschiede, die im Laufe der Zeit auftreten (beispielsweise bei Hölzern, lackierten Oberflächen, etc.),
- Maßveränderungen, die durch Änderungen im Feuchtigkeitsgleichgewicht der Umgebung aufgetreten sind,
- Schäden, die durch eine nicht korrekte Montage entstanden sind,
- Schäden, die durch die Installation und Montage von nicht originalen Zubehör- oder Austauschteilen entstanden sind,
- Schäden, die auf Reparaturen zurückzuführen sind, die durch nicht befugte Personen durchgeführt wurden,
- Aufbrechen/Auseinanderbauen der Produkte,
- Schäden, die durch nicht geeignete oder unzulängliche Elektroanlagen entstanden sind.
3.3. Die Garantie für Glas sieht einen Ersatz der Glasteile im Falle eines vollständigen Bruches vor (Zertrümmerung).
Damit sind Kratzspuren, Muschelausbrüche oder Schrammen durch die Garantie nicht abgedeckt. Das Glas ist gehärtet, aber eventuelle Schläge oder Stöße mit gleichharten oder härteren Gegenständen (z.B. Keramik) können zu Kratz- oder Schleifspuren führen.
Außerdem sind solche Brüche von der Garantie ausgeschlossen, die durch Situationen und Vorfälle entstanden sind, die im vorherigen Paragrafen 3.2. aufgeführt wurden. Dazu gehören insbesondere Schäden durch Schläge, Zusammenstöße sowie nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch (z.B. Überlastung).
4) Räumlicher Gültigkeitsbereich
Die vorliegende Garantie gilt für jedes Land der Welt.
5) Vorgehen im Garantieanfall
Die Garantieanfrage ist ausschließlich und schriftlich an den Händler zu richten, bei dem die Produkte gekauft wurden; unter Angabe des Reklamationsgrundes und wenn möglich unter Beilage von Fotografien.
Sollte der Händler, bei dem die Produkte gekauft wurden, kein autorisierter Valcucine-Händler mehr sein, dann kann sich der Endkunde an einen anderen autorisierten Händler in seiner Nähe wenden.
Eine Liste der Valcucine-Händler ist auf der Internetseite von Valcucine einsehbar: www.valcucine.com.
Der Endkunde muss in einem Zeitraum von 20 Tagen nach Feststellung des Mangels am Produkt oder des Schadens diesen bei Valcucine anzeigen. Der Mangelanzeige müssen eine Kopie des Kaufbelegs oder des Kassenbons sowie möglichst Fotografien beiliegen.
6) Abwicklung der Garantieleistungen
6.1 Auf keinen Fall können Garantieleistungen von nicht autorisierten Händlern vorgenommen werden.
Der Endkunde kann wählen, ob er das Produkt repariert oder ersetzt haben möchte. In beiden Fällen entstehen ihm keine Kosten.
Sollte die gewählte Leistung objektiv unmöglich oder nach Einschätzung von Valcucine im Vergleich zur Alternative übermäßig kostspielig sein, wird Valcucine zuerst die Möglichkeit in Erwägung ziehen, das Produkt zu reparieren, wenn dies möglich ist und falls die Reparaturkosten im Vergleich zu Wert und Verkaufspreis des Produktes nicht unverhältnismäßig hoch sind.
Wenn die Reparaturkosten als unverhältnismäßig angesehen werden, wird Valcucine das Produkt ersetzen. In diesem Fall steht es Valcucine und/oder dem Händler frei, das zu ersetzende Produkt abzuholen und damit wieder Eigentümer des Produktes zu werden.
Es steht Valcucine frei, das mangelhafte oder defekte Produkt, wo es möglich ist, mit einem neueren Modell gleicher Qualität und Leistung zu ersetzen.
Die Garantieleistungen werden innerhalb eines vertretbaren Zeitraums ab Garantieanfrage (mit kompletter Dokumentation) durchgeführt. Die Festlegung des Zeitraums liegt im Ermessen von Valcucine.
6.2 Im Falle von Garantieleistungen außerhalb Italiens, aber innerhalb der Europäischen Union, übernimmt Valcucine die Transportkosten für die Austauschelemente nur bis zum autorisierten Händler, bei dem der Endverbraucher die Produkte erworben hat. Der Endverbraucher trägt die zusätzlich anfallenden Transportkosten.
Im Falle von Garantieleistungen in Ländern außerhalb der Europäischen Union stehen die Austauschelemente ab Werk zur Verfügung; der Transport geht damit zu Lasten des Endverbrauchers und/oder Händlers, bei dem das Produkt gekauft wurde.
7) Datenschutzinformationen
7.1 Im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003 „Gesetzesvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten“, mit späteren Änderungen und Ergänzungen (im Folgenden „Vorschriften zur Privacy“ genannt) gilt: Die Behandlung der von Valcucine gesammelten personenbezogenen Daten des Endverbrauchers liegt in der Verantwortung von Valcucine. Sowohl bei ihrer elektronischen und automatisierten als auch manuellen Bearbeitung werden Applikationen und Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten eingesetzt. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich oder gesetzlich geregelten Verpflichtungen verwendet. Ziel ist die Nutzung der durch die vorliegende Garantievereinbarung geregelten Leistungen und die Erleichterung ihrer Abwicklung.
Aus diesem Grund ist die Mitteilung dieser Daten erforderlich. Fehlende Angaben zu Beginn oder im Verlauf der vertraglichen Beziehung können dazu führen, dass Valcucine die Garantieleistungen zu Gunsten des Endverbrauchers nicht erfüllen kann.
7.2 Die von Valcucine gesammelten und/oder vom Endverbraucher zur Verfügung gestellten Daten, ebenso wie die über telematische Instrumente und Prozeduren von Valcucine gesammelten und genutzten Daten – immer unter Beachtung der Vorschriften zur Privacy – können in einer elektronischen oder anders gestalteten Datenbank gesammelt werden, die Eigentum von Valcucine ist. Ihre Nutzung ist direkt an die Aktivitäten von Valcucine und die Erfüllung und Abwicklung von Serviceleistungen, wie die vorliegende Garantie, gebunden.
7.3 Personenbezogene Daten des Endverbrauchers können folgenden Personengruppen zugänglich gemacht werden: Gruppen, deren Zugriff auf die Daten gesetzlich oder durch Rechtsordnungen geregelt ist; Kreditinstitute für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Finanz-, Versicherungsinstitute sowie Buchprüfung; Inkassounternehmen; Büros und Kanzleien zur Rechts-, Verwaltungs- und Steuerberatung; Unternehmen für Datenverarbeitung und Informationsservices; Dienstleistungsunternehmen zum Versand von Korrespondenzen; anhängige, Tochter- oder Muttergesellschaften.
Personenbezogene Daten werden niemals ohne explizite Einwilligung durch den Endverbraucher an Dritte weitergegeben.
7.4 Bezüglich der Behandlung personenbezogener Daten, im Sinne des Art. 7 der Vorschriften zur Privacy hat der Endverbraucher unter anderem das Recht von Valcucine Folgendes zu verlangen: a) Bestätigung der Existenz der eigenen, personenbezogenen Daten sowie die Bekanntgabe, in verständlicher Form, dieser Daten unabhängig von ihrer Herkunft und der Art ihrer Verarbeitung und Behandlung; b) die Löschung, Anonymisierung oder Blockierung der Daten, die rechtswidrig behandelt wurden; c) die Aktualisierung, d.h. Berichtigung, bei Interesse, Eingabe von Daten.
Der Endverbraucher hat außerdem das Recht im Falle berechtigter Gründe, die Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verweigern.
8) Geltende Rechtsvorschriften und Rechtstreit
8.1 Die vorliegende Garantievereinbarung sowie alle Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem italienischen Recht. Dies gilt sowohl bezüglich des Vertrags als auch außervertraglich und betrifft Produkte und/oder durch Produkte verursachte Schäden.
8.2 Für jeden Rechtsstreit, der sich aus der Interpretation und/oder Anwendung der vorliegenden Garantievereinbarung und/oder der Reklamation von Mängeln, Qualitätsmängeln und/oder durch das Produkt verursachten Schäden ergibt, ist ausschließlich das Gericht Pordenone (Italien) zuständig.
9) Unabdingbare Rechte
Unabhängig von den Regelungen dieser Garantievereinbarung kann der Endverbraucher die Rechte und Befugnisse geltend machen, die durch die geltende Gesetzgebung für den Verkauf von Konsumgütern geregelt werden. Diese werden durch die vorliegenden allgemeinen Garantiebedingungen nicht beeinträchtigt.